Gottesdienst
Vor Ort Gottesdienst in Coronazeiten. Es ist zum Wohle aller in den Räumlichkeiten der FeG Kaltenweide, eine Mund-Nasen-Maske zu tragen und 1,5 Meter Abstand zu anderen Besuchern zu halten. Es ist auf Beschilderungen und Hinweise vor Ort zu achten und diese zu befolgen.
Zeit & Ort
13. Dez. 2020, 11:00
Freie evangelische Gemeinde Kaltenweide, Erlengrund 8, 30855 Langenhagen, Germany
Über die Veranstaltung
Der Besuch ist nur mit vorheriger Anmeldung ab Donnerstag um 20:00 Uhr über die Homepage möglich. Jede Person muss sich einzeln anmelden und das Hygienekonzept akzeptieren. Die Anmeldebestätigung erfolgt via Mail. Jeder über die Homepage registrierte Besucher wird beim Betreten des Gebäudes von einem Mitarbeiter eingecheckt. Der Gottesdienst ist im Livestream auf der Startseite unserer Homepage oder über YouTube (https://m.youtube.com/fegkaltenweidetv) mitverfolgbar. Bei gesundheitlichen Erkältungs- oder Krankheitssymptomen ist auf dieses Angebot auszuweichen.
Hygienekonzept für die Gottesdienste
Dieses Hygienekonzept wurde erstellt, um der Anforderung einer Minimierung der direkten Kontakte zwischen Personen – dies betrifft sowohl Erwachsene als auch Kinder –, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, zur Unterbrechung der Verbreitungswege des Virus nachzukommen und trotzdem die von der aktuellen niedersächsischen CoronaVerordnung ermöglichten Freiheiten insbesondere hinsichtlich der Gemeindeveranstaltungen möglichst weitgehend nutzen zu können. Deshalb sind die nachfolgend aufgeführten Regeln absolut einzuhalten.
Allgemeine Regeln
- Im Gemeindezentrum dürfen zurzeit seitens der FeG ausschließlich gottesdienstliche Veranstaltungen sowie Lehr- und Unterweisungsveranstaltungen stattfinden. Unterhaltungsveranstaltungen (z.B. reine Filmvorführungen und Feiern ohne geistlichen Bezug) sind zurzeit verboten.
- Vor Eintritt ins Gemeindezentrum ist eine Maske (Mund-Nasen-Schutz) aufzusetzen¹ und beim Betreten ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten. Für Personen, die nicht über eine eigene Maske verfügen, hat die FeG Einmal-Masken beschafft, die je nach Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt werden können.
- Die Hände sind bereits im Eingangsbereich mit den bereitgestellten Mitteln zu desinfizieren.
- Um im Fall einer Infektion eine möglichst lückenlose Nachverfolgung der möglichen Ansteckungswege zu ermöglichen, werden alle Besucher registriert. Hierzu liegen im Eingangsbereich entsprechende Listen aus. Mit der Registrierung erklären sich die Besucher ausdrücklich mit diesem Hygienekonzept einverstanden. Bei Mitgliedern genügt der Name und die Telefonnummer, bei Nichtmitgliedern ist neben dem Namen und der Telefonnummer auch die genaue Adresse zu erfassen.
- Beim Sitzen können die Masken abgenommen werden, soweit ein Sicherheitsabstand von 1,50 m zu anderen nicht demselben Haushalt angehörenden Personen eingehalt wird. Beim Singen müssen Masken getragen werden.
- Die zur Nutzung vorgesehenen Räume sind vor der jeweiligen Veranstaltung zu Lüften. Diese Anforderung wird auch dadurch erfüllt, dass nach jeder Nutzung eines Raumes dieser Raum gut durchgelüftet wird, so dass bei einer nachfolgenden Nutzung eine zusätzliche vorherige Lüftung nicht erforderlich wird.
- Bei einem Aufenthalt auf dem Gemeindegelände sind Masken zu tragen¹. Beim Sitzen können diese abgenommen werden, soweit ein Sicherheitsabstand von 1,50 m zu anderen nicht demselben Haushalt angehörenden Personen eingehalten wird.
Regeln für gottesdienstliche Veranstaltungen
- Die Gottesdienstbesucher werden vom Begrüßungsdienst in Empfang genommen und registriert. Alle, die sich per Internet angemeldet haben, werden per Diensthandy erfasst. Alle anderen Personen werden in die Kontaktliste eingetragen oder ebenfalls per Diensthandy erfasst.
- Der Zutritt zum Saal erfolgt ausschließlich durch die vordere Doppelflügeltür. Der Ausgang erfolgt hinten links durch die Tür vor dem Kinderraum. Durch Pfeile und Verbotsschilder sind die Wege eindeutig gekennzeichnet. Bei z.B. Toilettengängen erfolgt der Zutritt ebenfalls ausschließlich durch die vordere Tür, um direkte Begegnungen möglichst zu vermeiden. Dies gilt auch für die Zeit nach dem Gottesdienst: Die vordere Tür dient dem Zutritt in den Gemeindesaal, die hintere Tür ist als Ausgang zu nutzen.
- Ein Umherlaufen und Unterhaltung im Stehen ist nur mit Maske möglich. Beim Sitzen können die Masken abgenommen werden. Beim Singen müssen Masken getragen werden. Diese Regelung gilt nicht für die Musiker, Moderatoren und Prediger, die sich auf der Bühne aufhalten. Hier ist allerdings auch auf die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von mindestens 1,50 m zu achten. - Im Saal sind die Stühle unter Einhaltung von mindestens 1,50 m Sicherheitsabstand gestellt. Die Doppelstühle dürfen durch Paare, aber auch von Personen, die ohnehin schon in engem Kontakt sind, besetzt werden. Ansonsten stehen Einzelstühle zur Verfügung.
- Die Besucherzahl ist zurzeit auf maximal 52 Personen begrenzt. Hinzu kommen noch die Gottesdienstmitarbeiter.
- Säuglinge dürfen am Gottesdienst teilnehmen, wenn sie nicht stören. Ansonsten stehen maximal 3 Plätze für Mütter mit Säuglingen im Kinderraum hinter dem Gottesdienstraum zur Verfügung. Hier muss das Fenster ständig geöffnet sein, um einen Luftaustausch sicherzustellen. Alternativ kann hinsichtlich der Lüftung wie unter „Allgemeine Regeln“ wiedergegeben, verfahren werden.
- Unmittelbar nach dem Gottesdienst verlassen die Besucher das Gemeindezentrum sowie das Gemeindegelände möglichst zügig.
- Kinder dürfen grundsätzlich² zurzeit leider noch nicht im Gemeindesaal am Gottesdienst teilnehmen. Für die Kinder werden separate Betreuungsmöglichkeiten außerhalb des Gemeindesaals geschaffen.
- Die Innentüren des Saals bleiben vor, während und nach dem Gottesdienst geöffnet. Die Doppeltüren (Außentüren) im Saal und die Terrassentür im Bistrobereich sowie die Fenster oben im Hortraum werden abhängig von der Außentemperatur auf Kipplüftung gestellt, um eine dauerhafte Durchlüftung sicherzustellen.
Für diese Maßnahmen bitten wir um Verständnis. Alternativ wird der Saal vor der Nutzung für den Gottesdienst durchgelüftet (vgl. auch „Allgemeine Regeln“).
¹ Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von den Verpflichtungen zum Tragen eines Mund-NasenSchutzes ausgenommen (vgl. § 3 Abs. 6 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30.10.2020)
² Ausgenommen sind Kinder, die während des Gottesdienstes still auf ihrem Platz neben einer erwachsenen Betreuungsperson sitzenbleiben können.