Gottesdienst
Vor Ort Gottesdienst in Coronazeiten. Es ist zum Wohle aller in den Räumlichkeiten der FeG Kaltenweide, eine Mund-Nasen-Maske zu tragen und 1,5 Meter Abstand zu anderen Besuchern zu halten. Es ist auf Beschilderungen und Hinweise vor Ort zu achten und diese zu befolgen.
Zeit & Ort
17. Okt. 2021, 11:00 – 13:00
Freie evangelische Gemeinde Kaltenweide, Erlengrund 8, 30855 Langenhagen, Germany
Über die Veranstaltung
Hygienekonzept für die FeG Kaltenweide
Dieses Hygienekonzept wurde erstellt, um der Anforderung einer Minimierung der direkten Kontakte zwischen Personen – dies betrifft sowohl Erwachsene als auch Kinder –, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, zur Unterbrechung der Verbreitungswege des Virus nachzu kommen und trotzdem die von der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung ermöglichten Freiheiten insbesondere hinsichtlich der Gemeindeveranstaltungen möglichst weitgehend nutzen zu können.
Deshalb sind die nachfolgend aufgeführten Regeln absolut einzuhalten. Die nachfolgenden Regeln gelten für alle Besucher, somit auch für Geimpfte.
Allgemeine Regeln für Veranstaltungen
- Vor Eintritt ins Gemeindezentrum ist eine Maske (medizinisch oder FFP2/FFP3) aufzu setzen¹ und beim Betreten ein Sicherheitsabstand zu anderen Personen einzuhalten. Für Personen, die nicht über eine eigene Maske verfügen, hat die FeG Einmal-Masken beschafft, die je nach Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt werden können.
- Die Hände sind bereits im Eingangsbereich mit den bereitgestellten Mitteln zu desinfizieren.
- Um im Fall einer Infektion eine möglichst lückenlose Nachverfolgung der möglichen Ansteck ungswege zu ermöglichen, werden alle Besucher registriert. Hierzu liegen im Eingangs bereich entsprechende Listen aus. Mit der Registrierung erklären sich die Besucher ausdrücklich mit diesem Hygienekonzept einverstanden. Bei Mitgliedern genügt der Name und die Telefonnummer, bei Nichtmitgliedern ist neben dem Namen und der Telefonnummer auch die genaue Adresse zu erfassen.
- Die Masken dürfen beim Sitzen abgenommen werden.
- Die zur Nutzung vorgesehenen Räume sind vor der jeweiligen Veranstaltung zu Lüften. Diese Anforderung wird auch dadurch erfüllt, dass nach jeder Nutzung eines Raumes dieser Raum gut durchgelüftet wird, so dass bei einer nachfolgenden Nutzung eine zusätzliche vorherige Lüftung nicht erforderlich wird.
- Auf dem Parkplatz und auf dem Weg zum Gemeindezentrum besteht grundsätzlich Maskenpflicht.
- Gegenstände und Flächen, die häufig berührt werden, sind nach den Veranstaltungen zu desinfizieren.
- Die sanitären Einrichtungen dürfen zeitgleich nur von maximal 2 Personen genutzt werden. Auf eine gute Lüftung ist zu achten. Die sanitären Einrichtungen werden täglich gereinigt und desinfiziert.
- Auf dem Gemeindegelände besteht keine Maskenpflicht, soweit Sicherheitsabstände eingehalten werden.
Spezielle zusätzliche Regeln für gottesdienstliche Veranstaltungen
- Die Gottesdienstbesucher werden vom Begrüßungsdienst in Empfang genommen und registriert. Alle, die sich per Internet angemeldet haben, werden per Diensthandy erfasst. Alle anderen Personen werden in die Kontaktliste eingetragen oder ebenfalls per Diensthandy erfasst.
- Der Zutritt zum Saal erfolgt ausschließlich durch die vordere Doppelflügeltür. Der Ausgang erfolgt hinten links durch die Tür vor dem Kinderraum. Durch Pfeile und Verbotsschilder sind die Wege eindeutig gekennzeichnet. Bei z.B. Toilettengängen erfolgt der Zutritt ebenfalls ausschließlich durch die vordere Tür, um direkte Begegnungen möglichst zu vermeiden. Dies gilt auch für die Zeit nach dem Gottesdienst: Die vordere Tür dient dem Zutritt in den Gemeindesaal, die hintere Tür ist als Ausgang zu nutzen.
- Die Masken dürfen abgenommen werden, sobald ein Sitzplatz eingenommen wurde. Dies gilt nicht, wenn ein Mindestabstand von 1,50 m zu einander unbekannten Personen nicht eingehalten werden kann,
- Die Besucherzahl ist zurzeit im Gemeindesaal auf maximal 100 Personen begrenzt. Hinzu kommen noch die Gottesdienstmitarbeiter.
- Säuglinge dürfen am Gottesdienst teilnehmen, wenn sie nicht stören. Ansonsten stehen maximal 3 Plätze für Eltern mit Säuglingen oder Kleinstkindern im Kinderraum hinter dem Gottesdienstraum zur Verfügung. Hier muss das Fenster ständig geöffnet sein, um einen Luftaustausch sicherzustellen. Alternativ kann hinsichtlich der Lüftung wie unter „Allgemeine Regeln“ wiedergegeben, verfahren werden.
- Kinder dürfen grundsätzlich² zurzeit leider noch nicht im Gemeindesaal am Gottesdienst teilnehmen. Für die Kinder werden separate Betreuungsmöglich keiten außerhalb des Gemeindesaals geschaffen.
- Die Innentüren des Saals bleiben vor, während und nach dem Gottesdienst geöffnet. Die Doppeltüren (Außentüren) im Saal und die Terrassentür im Bistro bereich sowie die Fenster oben im Hortraum werden abhängig von der Außen temperatur auf Kipplüftung gestellt, um eine dauerhafte Durchlüftung sicherzustellen. Für diese Maßnahmen bitten wir um Verständnis. Alternativ wird der Saal vor der Nutzung für den Gottesdienst durchgelüftet (vgl. auch „Allgemeine Regeln“).
¹ Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von den Verpflichtungen zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes ausgenommen (vgl. § 3 Abs. 6 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30.05.2021, Stand: 04.06.2021). Bei Kindern zwischen dem vollendeten 6. und 14. Lebensjahr ist eine einfache Mund-Nasen Bedeckung im Sinne der Corona-Verordnung ausreichend.
²Ausgenommen sind Kinder, die während des Gottesdienstes still auf ihrem Platz neben einer erwachsenen Betreuungsperson sitzenbleiben können.